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© albert lozano dreamstime.com
Elektronikproduktion |

Bosch: Sozialplan für Standort Arnstadt vereinbart

Vorstand und Betriebsrat der Bosch Solar Energy AG haben einen Interessenausgleich und einen Sozialplan für den Standort Arnstadt vereinbart.

Diese sind gültig für die Bosch-Mitarbeiter in Arnstadt, die mit der Veräußerung der Zell- und Modulfertigung nicht zur SolarWorld Industries-Thüringen GmbH gewechselt sind. „Ziel unserer gemeinsamen Verhandlungen mit dem Betriebsrat war es, für alle Betroffenen eine faire und sozialverträgliche Lösung auszuarbeiten. Das ist uns mit dem vorliegenden Interessenausgleich und Sozialplan gelungen“, sagt Dr. Steffen Haack, Vorstandsvorsitzender der Bosch Solar Energy AG. Der Interessenausgleich und der Sozialplan regeln unter anderem den Wechsel von Mitarbeitern in die Automobilelektronik-Fertigung, die Bosch im Herbst 2014 starten wird. Insgesamt wird Bosch künftig rund 250 Mitarbeiter am Standort Arnstadt beschäftigen. Sie werden zum einen in der neuen Automobilelektronik-Fertigung tätig sein, zum anderen in der Serviceorganisation, die ihren Betrieb bereits aufgenommen hat. Für die Mitarbeiter, die nicht in diese Bereiche wechseln, sehen der Interessenausgleich und der Sozialplan unterschiedliche sozialverträgliche Maßnahmen vor. Vereinbart wurde die Einrichtung einer Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft, die am 1. Mai 2014 ihren Betrieb aufnimmt. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, für bis zu 12 Monate in diese Gesellschaft zu wechseln. Ziel ist, den Mitarbeitern neue berufliche Chancen zu eröffnen. So unterstützt die Gesellschaft die Mitarbeiter sowohl bei der Arbeitsplatzsuche innerhalb der Bosch-Gruppe als auch auf dem externen Arbeitsmarkt. Dabei können sich die Mitarbeiter auch fachlich weiterqualifizieren und Bewerbertrainings absolvieren. Darüber hinaus bietet Bosch eine vorzeitige Ruhestandsregelung für ältere Mitarbeiter sowie Abfindungszahlungen bei freiwilligem Ausscheiden an. Betriebsbedingte Kündigungen sollen weitgehend vermieden werden.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-2
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