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ZVEI warnt vor RoHS-Schnelltests

Der Zentralverband Elektrontechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) weist auf Mängel bei tragbaren Analysegeräten zur Überprüfung der RoHS-Bestimmungen in der Wareneingangsprüfung hin.

Ab Juli dieses Jahres gelten in der EU gemäß der so genannten RoHS-Richtlinie Beschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro-Geräten. Schwerwiegende Messfehler bei der Schnellprüfung mit neuerdings angebotenen kleinen, tragbaren Analyse-Geräten führen allerdings häufig zu falschen und nicht belastbaren Aussagen über die RoHS-Konformität, darauf weisen Experten des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hin. Diese Geräte eignen sich daher nicht für die sichere Wareneingangsprüfung. Gemäß der Richtlinie „Restriction of Hazardous Substances“ (RoHS) dürfen Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom-VI und bromhaltige Flammschutzmittel in vielen Elektrogeräten nicht mehr verwendet werden. Ein exakter Nachweis der betreffenden Stoffe mit „Screening-Analysen“ ist nicht machbar. Für eine genaue Prüfung der Materialzusammensetzung von komplex aufgebauten Messproben, speziell für bestückte Baugruppen, bedarf es fachkundiger Messmethoden, über die nur besonders ausgestattete und qualifizierte Labors verfügen. Die Genauigkeit von Messungen hängt stark von der sachkundigen Bedienung der Analysegeräte ab und reicht bei Schnelltests ohnehin lediglich für eine erste oberflächliche Betrachtung. Aufgrund von Fehlmessungen falsch deklarierte Baugruppen führen zum Verbot oder gegebenenfalls zum Rückruf der Geräte und ziehen somit erheblichen wirtschaftlichen Schaden für den Hersteller oder Importeur nach sich.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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