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Elektronikproduktion |

Mitteilung der Vogt nach § 15 WpHG

Vogt electronic AG schließt Darlehensvertrag mit neuem Großaktionär / Umsetzung der Verträge von bedingten Forderungen mit Besserungsschein und Genussrechten mit Optionen durch Sumida erwartet.

Die Vogt electronic AG und deren neuer Großaktionär, die Firma Sumida Holding Germany GmbH, haben heute einen Vertrag über die Gewährung eines Darlehens der Sumida Holding Germany GmbH an die Vogt electronic AG unterzeichnet. Mit der neuen, deutlich verbesserten Finanzierung wird Vogt u.a. in die Lage versetzt, sämtliche derzeit bestehenden Kreditvaluten der Poolbanken abzulösen. Mit der Ablösung der Poolbanken endet der Sicherheitenpoolvertrag und die mit den Banken einzeln geschlossenen Kreditverträge. Der Darlehensvertrag hat zunächst eine Laufzeit bis 30. September 2007, was der Laufzeit der bisherigen Finanzierung entspricht. In der Angebotsunterlage für das öffentliche Übernahmeangebot der Sumida Holding Germany GmbH an die Aktionäre der Vogt electronic AG (S. 12 f.) sind bestimmte Bedingungen für den Erwerb von (i) bedingten Forderungen mit Besserungsschein im Nennbetrag von EUR 45.000.000,00 und (ii) 1.300.000 Genussrechten im Nennbetrag von EUR 30,00 (jeweils ausgestattet mit 1.300.000 Optionsrechten zum Bezug von jeweils einer Stammaktie der Vogt electronic AG) durch die Sumida Holding Germany GmbH von Banken genannt. Der Vorstand der Vogt electronic AG geht davon aus, dass nach Rückführung der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber den Banken sämtliche der in der Angebotsunterlage genannten Bedingungen für den Erwerb der bedingten Forderungen mit Besserungsschein und der Genussrechte mit Optionen durch die Sumida Holding Germany GmbH erfüllt sind.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-1
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