Mit Q-Cells strauchelt ein weiterer Solarkonzern
Der deutsche Solarkonzern mit Sitz in Wolfen-Bitterfeld strebt eine Finanzrestrukturierung mit zweistufigem Verfahren an. Für die Finanzjahre 2011 und 2012 werden tiefrote Zahlen erwartet.
Die Q-Cells SE strebt zur Restrukturierung ihrer Finanzverbindlichkeiten ein zweistufiges Verfahren an. Nach intensiven Verhandlungen mit verschiedenen Gläubigergruppen ist zunächst eine Einigung mit den Inhabern der Ende Februar 2012 fällig werdenden Wandelschuldverschreibung geplant, die unter anderem eine zeitlich gestaffelte Teilrückzahlung des ausstehenden Anleihevolumens vorsieht.
In einem zweiten Schritt sollen kurzfristig mittels eines Schulden- und Kapitalschnitts (sogenannter Debt-to-Equity-Swap) die 2014 und 2015 fälligen Wandelschuldverschreibungen in Eigenkapital überführt werden.
Gerichtsentscheid bringt Schwierigkeiten für Q-Cells
Das Landgericht Frankfurt hat am Montag, den 23. Januar, entschieden, dass das neue Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) von 2009 nicht auf die im Februar 2012 fällig werdende Wandelschuldverschreibung der Q-Cells International Finance B.V. anwendbar ist. Damit ist die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters, der die 2012 fällig werdende Wandelschuldverschreibung im Auftrag der Gläubiger hätte stunden können, nicht rechtskräftig. Das Unternehmen wird beim Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen, um sich die Option der Stundung gemäß SchVG offen zu halten.
Aufgrund der Unwägbarkeit einer rechtzeitigen Entscheidung des OLG sind nunmehr voraussichtlich Individualvereinbarungen mit den Inhabern der Ende Februar 2012 fälligen Wandelschuldverschreibung erforderlich. Das Unternehmen wird diesen Gläubigern dafür zeitnah ein öffentliches Angebot unterbreiten.
Des Weiteren hat Q-Cells auf Basis des Ende 2011 aktualisierten und validierten mittelfristigen Geschäftsplans eine Neubewertung der Beteiligungsansätze von Tochtergesellschaften sowie des Sachanlagevermögens vorgenommen. Diese Neubewertung zieht im Einzelabschluss der Q-Cells SE nach HGB einen Fehlbetrag nach sich, der zum Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals zum 31. Dezember 2011 führt. Zu diesem Stichtag weist der Einzelabschluss nach HGB ein negatives Eigenkapital aus. Der endgültige Jahresfehlbetrag steht derzeit noch nicht fest.
Der Verlust des Grundkapitals löst nach Artikel 9 Abs. 1 c) lit. ii) SE-VO i.V.m. § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Informationspflicht und die Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung aus. Die Einladung wird in den nächsten Tagen mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Diese bilanziellen Wertkorrekturen nach HGB sind nicht zahlungswirksam und haben deshalb keinen unmittelbaren Einfluss auf die Liquidität der Gesellschaft. Der Geschäftsverlauf im vierten Quartal 2011 lag im Rahmen der Erwartungen. Für das abgeschlossene Geschäftsjahr kann die Umsatzprognose (rund 1 Mrd. Euro) bestätigt werden, die Liquiditätsprognose (bis zu 300 Mio. Euro) wurde mit 304 Mio. Euro leicht übertroffen.
Geschäftsplan sieht mittelfristig Rückkehr in Gewinnzone vor
Der vom Unternehmen im November aufgestellte und von der Unternehmensberatung McKinsey im Dezember validierte Geschäftsplan der Q-Cells geht für das anspruchsvolle Geschäftsjahr 2012 weiterhin von Verlusten aus. So weist der Geschäftsplan für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von 865 Mio. Euro, ein EBITDA vor Restrukturierungskosten von -14 Mio. Euro und ein EBIT vor Restrukturierungskosten in Höhe von -90 Mio. Euro aus.
Wesentliche Voraussetzung für die Rückkehr in die Gewinnzone der mittelfristigen Geschäftsplanung ist die zügige Umsetzung der Finanzrestrukturierung aller drei ausstehenden Wandelschuldverschreibungen. Darüber hinaus basiert der Geschäftsplan auf der Annahme, dass zumindest führende Unternehmen der PV-Branche ihre Kapitalkosten verdienen und akzeptable Margen erzielen werden können.
Ein weiterer Preiskampf könnte jedoch eine Preispremium-Strategie konterkarieren.
Auf Grundlage dieser Annahmen erwartet Q-Cells im Jahr 2013 wieder ein positives EBITDA von 61 Mio. Euro und im Jahr 2014 ein positives operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 8 Mio. Euro.
In einem zweiten Schritt sollen kurzfristig mittels eines Schulden- und Kapitalschnitts (sogenannter Debt-to-Equity-Swap) die 2014 und 2015 fälligen Wandelschuldverschreibungen in Eigenkapital überführt werden.
Gerichtsentscheid bringt Schwierigkeiten für Q-Cells
Das Landgericht Frankfurt hat am Montag, den 23. Januar, entschieden, dass das neue Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) von 2009 nicht auf die im Februar 2012 fällig werdende Wandelschuldverschreibung der Q-Cells International Finance B.V. anwendbar ist. Damit ist die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters, der die 2012 fällig werdende Wandelschuldverschreibung im Auftrag der Gläubiger hätte stunden können, nicht rechtskräftig. Das Unternehmen wird beim Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen, um sich die Option der Stundung gemäß SchVG offen zu halten.
Aufgrund der Unwägbarkeit einer rechtzeitigen Entscheidung des OLG sind nunmehr voraussichtlich Individualvereinbarungen mit den Inhabern der Ende Februar 2012 fälligen Wandelschuldverschreibung erforderlich. Das Unternehmen wird diesen Gläubigern dafür zeitnah ein öffentliches Angebot unterbreiten.
Des Weiteren hat Q-Cells auf Basis des Ende 2011 aktualisierten und validierten mittelfristigen Geschäftsplans eine Neubewertung der Beteiligungsansätze von Tochtergesellschaften sowie des Sachanlagevermögens vorgenommen. Diese Neubewertung zieht im Einzelabschluss der Q-Cells SE nach HGB einen Fehlbetrag nach sich, der zum Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals zum 31. Dezember 2011 führt. Zu diesem Stichtag weist der Einzelabschluss nach HGB ein negatives Eigenkapital aus. Der endgültige Jahresfehlbetrag steht derzeit noch nicht fest.
Der Verlust des Grundkapitals löst nach Artikel 9 Abs. 1 c) lit. ii) SE-VO i.V.m. § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Informationspflicht und die Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung aus. Die Einladung wird in den nächsten Tagen mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Diese bilanziellen Wertkorrekturen nach HGB sind nicht zahlungswirksam und haben deshalb keinen unmittelbaren Einfluss auf die Liquidität der Gesellschaft. Der Geschäftsverlauf im vierten Quartal 2011 lag im Rahmen der Erwartungen. Für das abgeschlossene Geschäftsjahr kann die Umsatzprognose (rund 1 Mrd. Euro) bestätigt werden, die Liquiditätsprognose (bis zu 300 Mio. Euro) wurde mit 304 Mio. Euro leicht übertroffen.
Geschäftsplan sieht mittelfristig Rückkehr in Gewinnzone vor
Der vom Unternehmen im November aufgestellte und von der Unternehmensberatung McKinsey im Dezember validierte Geschäftsplan der Q-Cells geht für das anspruchsvolle Geschäftsjahr 2012 weiterhin von Verlusten aus. So weist der Geschäftsplan für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von 865 Mio. Euro, ein EBITDA vor Restrukturierungskosten von -14 Mio. Euro und ein EBIT vor Restrukturierungskosten in Höhe von -90 Mio. Euro aus.
Wesentliche Voraussetzung für die Rückkehr in die Gewinnzone der mittelfristigen Geschäftsplanung ist die zügige Umsetzung der Finanzrestrukturierung aller drei ausstehenden Wandelschuldverschreibungen. Darüber hinaus basiert der Geschäftsplan auf der Annahme, dass zumindest führende Unternehmen der PV-Branche ihre Kapitalkosten verdienen und akzeptable Margen erzielen werden können.
Ein weiterer Preiskampf könnte jedoch eine Preispremium-Strategie konterkarieren.
Auf Grundlage dieser Annahmen erwartet Q-Cells im Jahr 2013 wieder ein positives EBITDA von 61 Mio. Euro und im Jahr 2014 ein positives operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 8 Mio. Euro.
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