Erni nimmt Klage gegen Harting zurück
Erni Electronics hat seine Klage gegen die Harting Technologiegruppe zurückgenommen.
Die Harting Technologiegruppe hat Ende 2010 ihre neu entwickelte Produktreihe har-flex vorgestellt, eine Lösung für die unterschiedlichsten „Board-to-Board“ und „Board-to-Cable“-Applikationen in SMT-Technik.
Um die Vermarktung in Deutschland zu unterbinden, hatte die Erni Electronics GmbH unter Berufung auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht. Erni behauptete, dass der Vertrieb der von Harting entwickelten Produktfamilie har-flex aufgrund der Bauform wegen einer Verwechslungsgefahr unzulässig sei und wollte den Vertrieb der Produktreihe har-flex gerichtlich verhindern.
Harting sieht sich nach der mündlichen Verhandlung uneingeschränkt in der Auffassung bestätigt, dass die eindeutige Kennzeichnung der har-flex Produkte und der Produktinformationen über die har-flex Familie mit dem Harting Logo keinen Zweifel über den Hersteller aufkommen lassen.
Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung Ende September vor dem Landgericht Köln hat die Erni Electronics GmbH die Klage entsprechend den Hinweisen des Gerichts zurückgenommen.
Auch die Rechtmäßigkeit der internationalen Vermarktung der Harting Produktreihe har-flex ist von der Erni Electronics GmbH nicht in Frage gestellt worden. Dass Harting bei der Entwicklung der Produktreihe har-flex alle Patente oder anderen gewerblichen Schutzrechte beachtet hat, ist ebenfalls unbestritten. Durch den Verlauf der mündlichen Verhandlung und die Rücknahme der Klage durch die Erni Electronics GmbH ist das Verfahren abgeschlossen.
„Wir freuen uns, dass wir uns im Kölner Verfahren mit unseren Argumenten durchgesetzt haben“, so Dr. Alexander Rost, Geschäftsführer in der Harting Technologiegruppe. „Die mündliche Verhandlung hat deutlich gezeigt, dass der Wettbewerb auch mit weiteren Einsprüchen die Produkte der Harting har-flex Familie nicht verhindern kann.“
Um die Vermarktung in Deutschland zu unterbinden, hatte die Erni Electronics GmbH unter Berufung auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht. Erni behauptete, dass der Vertrieb der von Harting entwickelten Produktfamilie har-flex aufgrund der Bauform wegen einer Verwechslungsgefahr unzulässig sei und wollte den Vertrieb der Produktreihe har-flex gerichtlich verhindern.
Harting sieht sich nach der mündlichen Verhandlung uneingeschränkt in der Auffassung bestätigt, dass die eindeutige Kennzeichnung der har-flex Produkte und der Produktinformationen über die har-flex Familie mit dem Harting Logo keinen Zweifel über den Hersteller aufkommen lassen.
Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung Ende September vor dem Landgericht Köln hat die Erni Electronics GmbH die Klage entsprechend den Hinweisen des Gerichts zurückgenommen.
Auch die Rechtmäßigkeit der internationalen Vermarktung der Harting Produktreihe har-flex ist von der Erni Electronics GmbH nicht in Frage gestellt worden. Dass Harting bei der Entwicklung der Produktreihe har-flex alle Patente oder anderen gewerblichen Schutzrechte beachtet hat, ist ebenfalls unbestritten. Durch den Verlauf der mündlichen Verhandlung und die Rücknahme der Klage durch die Erni Electronics GmbH ist das Verfahren abgeschlossen.
„Wir freuen uns, dass wir uns im Kölner Verfahren mit unseren Argumenten durchgesetzt haben“, so Dr. Alexander Rost, Geschäftsführer in der Harting Technologiegruppe. „Die mündliche Verhandlung hat deutlich gezeigt, dass der Wettbewerb auch mit weiteren Einsprüchen die Produkte der Harting har-flex Familie nicht verhindern kann.“
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