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Qimonda: Kernmannschaft von anfänglich 915 Mitarbeitern arbeitet weiter

ausführliches Update: Das zuständige Amtsgericht in München hat heute das Insolvenzverfahren für die Qimonda AG und die Qimonda Dresden GmbH & Co. OHG eröffnet. Für beide Gesellschaften ist der Münchner Anwalt Dr. Michael Jaffé, der bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war, zum Insolvenzverwalter bestellt worden.

Dr. Jaffé und sein Team führen weiterhin Gespräche mit potenziellen Interessenten. Ziel ist der Erhalt der Qimonda-Standorte sowie möglichst vieler Arbeitsplätze in Dresden, München und Portugal. Gleichzeitig dauern die Konsultationen mit politischen Stellen in Bayern, Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland, Portugal und der EU über die Unterstützung einer möglichen Fortführungslösung weiter an. Voraussetzung dafür ist, dass ein „Ankerinvestor“ für das Engagement in einer neuen Qimonda gewonnen wird. Der Ausgang der Gespräche dazu ist weiter offen. Ein zentraler Punkt für die Möglichkeit der Fortsetzung der Investorengespräche war das erfolgreiche Zustandekommen der Transfergesellschaften für die Beschäftigten in Dresden und München. Rund 600 Mitarbeiter in München und ca. 1.850 Mitarbeiter in Dresden haben das ihnen in der vergangenen Woche unterbreitete Angebot zum Eintritt in die Transfergesellschaften zum 1. April 2009 angenommen. Das sind etwa 84% der Beschäftigten in München und etwa 93% der Beschäftigten in Dresden, denen man ein entsprechendes Angebot unterbreitet hatte. Die Transfergesellschaft garantiert den Mitarbeitern ein Nettoarbeitsentgelt in Höhe des Transferkurzarbeitergelds mit einem Aufschlag von 10% maximal über einen Zeitraum von viereinhalb Monaten bis Mitte August 2009. Das entspricht etwa 70% bzw. 77% des zuletzt gezahlten Nettolohns. Ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens arbeitet eine hochqualifizierte Kernmannschaft von anfänglich etwa 340 Beschäftigten in München und ca. 575 Beschäftigten in Dresden weiter. Damit ist die Betriebsstruktur mit allen damit verbundenen zentralen Funktionen weiter vorhanden. Darüber hinaus wird Qimondas führende Buried Wordline-Technologie weiter erhalten und teilweise fortentwickelt. Qimonda hatte auch in der vorläufigen Insolvenz die Technologie konsequent vorangetrieben und mit Zustimmung des Gläubigerausschusses liquide Mittel für die Entwicklung dieser sogenannten 46-nm-Buried Wordline-Technologie eingesetzt. Seit dem Insolvenzantrag am 23. Januar 2009 war es gelungen, trotz schwierigster Rahmenbedingungen und der hochkomplexen Verflechtungen eines internationalen Konzerns, den Betrieb in München, Dresden und einer Vielzahl von Tochtergesellschaften weltweit aufrecht zu erhalten. Durch die Aufgabe von defizitären Aktivitäten und striktes Kostenmanagement konnte sowohl die Liquidität der beiden Gesellschaften im vorläufigen Insolvenzverfahren sichergestellt als auch die Geschäftstätigkeit in reduziertem Umfang weiter fortgesetzt werden. So erzielte Qimonda trotz des überaus schwachen Marktumfelds während der Zeit der vorläufigen Insolvenz einen Umsatz von mehr als 90 Millionen Euro. Die industrielle Speicherchip-Produktion am Standort Dresden ruht ab 1. April. Die Maschinen werden in einen Standby-Modus gebracht. Fachkräfte pflegen die sensiblen Anlagen, damit diese keinen Schaden durch den Ruhezustand nehmen. Sollte eine Investorenlösung zustande kommen, könnte die Produktion wieder aufgenommen werden. Es wurden bisher noch keine endgültigen Entscheidungen hinsichtlich der zukünftigen Struktur der Gesellschaften getroffen. Dies betrifft auch eine Entscheidung darüber, ob die Geschäftsteile, die weitergeführt werden können, in eine neue Gesellschaft eingebracht werden, die neuen Investoren gehört. In diesem Fall oder wenn keine Investoren zur Finanzierung der Fortführung von Qimondas Unternehmen gefunden werden können, würde die Qimonda AG, die rechtlich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahren aufgelöst ist, voraussichtlich liquidiert. Bei einer Liquidierung der Qimonda AG ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass die Aktionäre der Qimonda AG nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und Verteilung des Vermögens an die Gläubiger keine Zahlungen auf ihre Anteile erhalten werden.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-1
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