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EC genehmigt Ericsson - STM Joint Venture

Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Joint Ventures zwischen der schwedischen Ericsson-Sparte EMP, die im Bereich Wireless-Plattformen tätig ist, und ST-NXP, der Wireless-Halbleitersparte des niederländischen Unternehmens STMicroelectronics, nach Maßgabe der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt.

Nach Auffassung der Kommission wird der wirksame Wettbewerb durch das Vorhaben weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigt. Die Marktuntersuchung der Kommission ergab, dass der Wettbewerb auf den Märkten für Wireless-Plattformen und Wireless-Halbleiter infolge der Gründung des Joint Venture nicht erheblich beeinträchtigt würde. Den Untersuchungsergebnissen zufolge bestehen hinsichtlich des Marktes für Wireless-Plattformen keine Wettbewerbsbedenken, da sich die Tätigkeiten von EMP und ST NXP auf der horizontalen Ebene nur marginal überschneiden. Und auch bei den Halbleitern für mobile Endgeräte gibt es keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken wegen horizontaler Überschneidungen, weil EMP auf diesem Markt nicht tätig ist. Die Beteiligten sind auf vertikal verbundenen Märkten tätig. Mit dem Joint Venture entstünde ein integrierter Plattformanbieter, da die Halbleitertätigkeiten von ST-NXP mit den Plattformentwicklungstätigkeiten von EMP kombiniert würden. Die Untersuchung der Kommission ergab jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Wettbewerb dadurch beeinträchtigt werden könnte. Den Feststellungen der Kommission zufolge besteht keine Gefahr, dass das Angebot an Wireless-Halbleitern von ST-NXP für Wireless-Plattformen infolge des Joint Venture zurückgehen würde, da auch andere auf dem freien Markt für Plattformen tätige Unternehmen vertikal integriert sind und ihre Halbleiter nicht von ST-NXP beziehen. Außerdem stellte die Kommission fest, dass das Joint Venture den Zugang der jetzigen Konkurrenten von ST-NXP zum Markt für die Belieferung von Herstellern mobiler Endgeräte mit Wireless-Halbleitern nicht beschränken könnte.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-2
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