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Lintec: neue Kapitalmarktinformationen zu Insolvenz

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der verkürzte Konzernabschluss der LINTEC Information Technologies AG, Taucha, zum Abschlussstichtag 30.06.2007 fehlerhaft ist:

1. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge Die in den Vorjahren aktivierten latenten Steuern von 0,5 Mio. EURO auf steuerliche Verlustvorträge der LINTEC IT wurden im Konzernhalbjahresabschluss zum 30.06.2007 unverändert fortgeführt. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern sind nicht werthaltig, weil es nicht wahrscheinlich ist, dass bei der LINTEC IT ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, das gegen die steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden könnte (IAS 12.56 i.V.m. IAS 12.34 ff.). Statt eines Konzerneigenkapitals von 1,5 Mio. EURO hätte ein Konzerneigenkapital von 1,0 Mio. EURO ausgewiesen werden müssen. (Diese Fehlerfeststellung war bereits Gegenstand einer Fehlerfeststellung hinsichtlich des Konzernabschlusses zum 31.12.2006.) 2. Erwerb der chiliGREEN Computer, Österreich a. Die LINTEC IT hat die Kontrolle gemäß IFRS 3.25 über die chiliGREEN Computer am 22.02.2007 erlangt. Die eingebrachte Gesellschaft wurde ab 1. Januar 2007 in den Konzernabschluss der LINTEC IT einbezogen. Unterstellt man, dass die Umsätze der chiliGREEN Computer im Zeitraum Januar bis Juni 2007 Linear angefallen sind, dann sind die Konzernumsätze im Halbjahresfinanzbericht der LINTEC IT durch die vorgezogene Einbeziehung um €6,7 Mio. (27% der insgesamt ausgewiesenen Konzernumsätze) zu hoch ausgewiesen. b. Das Gewinnbezugsrecht für das Geschäftsjahr 2006 hat die LINTEC IT beim Erwerb der chiliGREEN Computer nicht miterworben. Im Rahmen der Kaufpreisallokation auf die erworbenen Vermögensgegenstände, Schulden und Eventualverbindlichkeiten gemäß IFRS 3.36 hätte die LINTEC IT diesbezüglich eine Verbindlichkeit von 123 TEURO gegenüber dem Verkäufer der Gesellschaft erfassen müssen. Der Goodwill und das Konzerneigenkapital zum 30.06.2007 sind um diesen Betrag zu niedrig ausgewiesen. Die Auszahlung des Gewinnanspruchs an den früheren Eigentümer im 1. Halbjahr 2007 hätte nicht als Gewinnausschüttung sondern als Begleichung der im Rahmen der Kaufpreisaufteilung erfassten Verbindlichkeit erfasst werden müssen. c. Die LINTEC IT hat die Pflichtangaben im Anhang des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2007 zum Erwerb der chiliGREEN Computer GmbH, Österreich, nur unvollständig gemacht. Es fehlen die nachfolgenden Pflichtangaben: i. Marktwert der ausgegebenen Aktien und Verfahren zur Ermittlung des Marktwertes sowie Begründung dafür, dass bei der Bewertung der ausgegebenen Anteile vom Marktwert abgewichen wurde; IFRS 3.67 (d) (ii) ii. Übernommene Vermögensgegenstände, Schulden und Eventualverbindlichkeiten; IFRS 3.67 (f) iii. Anteiliges Ergebnis der chiliGREEN Computer GmbH, das in den Konzernabschluss eingeflossen ist; IFRS 3.67 (i) iv. Hinweis darauf, dass die Kaufpreisallokation noch nicht finalisiert ist; IFRS 3.69 v. Umsatz und Ergebnis des Konzerns unter der Annahme, dass der Erwerb bereits zum 1. Januar erfolgt wäre (unter der fälschlich gewählten Vereinfachung des Einbezugs ab dem 1. Januar (s.o.) war diese Aufgabe natürlich obsolet); IFRS 3.70 3. Verkauf einer Betriebsimmobilie Die LINTEC IT hat im 1. Halbjahr 2007 die Betriebsimmobilie in Taucha für €6,8 Mio. mit einem Gewinn von €1,3 Mio. verkauft. Der Verkaufserlös von €6,8 Mio. sowie die Ausbuchung eines passivierten Investitionszuschusses von €3,6 Mio. wurden der GuV unter den Erträgen und die Ausbuchung des Restbuchwertes aus dem Anlagevermögen mit €9,1 Mio. unter den Aufwendungen gezeigt. Der Verkaufsgewinn von €1,3 Mio. wurde in der Kapitalflussrechnung als Bestandteil des operativen Cashflow ausgewiesen. Die LINTEC IT hätte in der GuV lediglich den Abgangsgewinn von €1,3 Mio. unter den sonstigen Erträgen zeigen dürfen (IAS 16.71). Per Saldo sind die Aufwendungen und Erträge jeweils um €9,1 Mio. zu hoch ausgewiesen ohne Auswirkung auf das Ergebnis. In der Kapitalflussrechnung hätte der volle Verkaufserlös von €6,8 Mio. als investiver Cashflow gezeigt werden müssen (IAS 7.16 (b))

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