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Markt |

thyssenkrupp und Tata Steel wollen neue Nummer Zwei schaffen

thyssenkrupp und Tata Steel haben eine Grundsatzvereinbarung über den Zusammenschluss ihrer europäischen Stahlaktivitäten in einem 50/50-Joint Venture unterzeichnet.

Ziel ist es, einen führenden europäischen Flachstahlanbieter zu schaffen und diesen als Qualitäts- und Technologieführer zu positionieren. Das neue Unternehmen würde einen Pro-forma-Umsatz von etwa 15 Mrd € erzielen und etwa 48.000 Mitarbeiter an aktuell 34 Standorten beschäftigen. Die Versandmengen des Joint Ventures würden etwa 21 Mio t pro Jahr betragen. Dr. Heinrich Hiesinger, Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp AG: „Mit dem geplanten Joint Venture geben wir den europäischen Stahlaktivitäten von thyssenkrupp und Tata eine nachhaltige Zukunftsperspektive. Wir gehen die strukturellen Herausforderungen der europäischen Stahlindustrie an und schaffen eine starke Nummer Zwei.“ Natarajan Chandrasekaran, Chairman von Tata Steel: „Die Tata Group und thyssenkrupp haben nicht nur beide eine lange Tradition in der weltweiten Stahlindustrie, sondern teilen auch ähnliche kulturelle Werte. Die strategische Logik des geplanten Joint Ventures in Europa basiert auf einem sehr soliden Fundament.“ Das geplante Joint Venture soll den Namen „thyssenkrupp Tata Steel“ tragen und über eine schlanke Holding mit Sitz in den Niederlanden geführt werden. Die Gesellschaft soll über eine zweistufige Managementstruktur aus Vorstand und Aufsichtsrat verfügen. Beide Gremien sollen paritätisch mit Vertretern von thyssenkrupp und Tata besetzt werden. Die Mitbestimmungsstrukturen in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien bleiben erhalten. thyssenkrupp würde den Geschäftsbereich Steel Europe in das geplante Joint Venture einbringen. Es ist außerdem beabsichtigt, die thyssenkrupp MillServices & Systems GmbH, die stahlwerksnahe Dienstleistungen erbringt und zum Geschäftsbereich Materials Services gehört, in das Gemeinschaftsunternehmen zu überführen. Tata würde sämtliche Flachstahlaktivitäten in Europa einbringen. In den kommenden Monaten wird eine Due Diligence vorgenommen. Dabei gewähren sich die Verhandlungspartner gegenseitig Einblick in vertrauliche Geschäftsunterlagen, soweit zwischen Wettbewerbern zulässig. Auf dieser Grundlage und auf Basis der Gespräche mit dem gesamten Aufsichtsrat wird für Anfang 2018 die Unterzeichnung eines Vertrages angestrebt. Der tatsächliche Vollzug des Zusammenschlusses könnte nach Zustimmung der Fusionskontrollbehörden Ende 2018 erfolgen.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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