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Markt |

Kontron gibt Details zu Verschmelzungsplänen bekannt

Die Verschmelzungspläne von Kontron AG und der S&T Deutschland Holding AG sind, so der Embedded-Spezialist, weit fortgeschritten.

Die Unternehmen gehen von einer Beurkundung am 03. Mai 2017 aus, vorbehaltlich der für den 02. Mai 2017 vorgesehenen Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsräte. Als externen, neutralen Gutachter hat Kontron Dr. Kleeberg und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (München) beauftragt. Dieser hat ein angemessenes Umtauschverhältnis von jeweils einer S&T Holding AG-Aktie für jeweils eine Kontron AG-Aktie sowie eine angemessene Barabfindung von EUR 3,11 pro Kontron AG-Aktie ermittelt. Das wurde seitens des gerichtlich ausgewählten und bestellten gemeinsamen Verschmelzungsprüfers, der Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH (München) bestätigt. Es ist vorgesehen, dass die Aktionäre der Kontron AG, die keine Barabfindung wählen und somit in S&T Deutschland Holding AG-Aktien tauschen, von S&T AG, Linz/Österreich das Angebot erhalten, diese Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die S&T AG, Linz/Österreich, einzubringen und damit in börsennotierte Aktien der S&T AG zu tauschen. Wie die S&T AG hat der DGAP mitgeteilt hat, wird dieses Umtauschverhältnis aktuell ermittelt und soll in den nächsten Tagen vorliegen und wird daraufhin veröffentlicht.

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-1
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