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Markt |

Carl Zeiss hat Patentstreit noch nicht gewonnen

Die VSY Biotechnology B.V. will gegen das erstinstanzliche Urteil vor dem Oberlandesgericht Berufung einlegen.

Laut einer Pressemitteilung der Carl Zeiss Meditec AG vom 27. März 2017 hat das Unternehmen das Patentverletzungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf gegen VSY Biotechnology B.V. und dessen exklusiven Zulieferer Fritz Ruck Ophthalmologische Systeme GmbH, der auf dem Europäischen Patent 2 377 493 B1 von Carl Zeiss Meditec AG beruhte, gewonnen. Das Patent betrifft trifokale Intraokularlinsen. Von Seiten der VSY Biotechnology wurde berichtet, dass es sich hierbei um ein erstinstanzliches Urteil des deutschen Gerichts handelt und das Unternehmen gegen dieses Urteil vor dem Oberlandesgericht Berufung einlegen und, sofern notwendig, den Fall bis vor den deutschen Bundesgerichtshof bringen wird. Darüber hinaus behält sich die VSY Biotechnology B.V. das Recht vor, um materiellen und moralischen Schadensersatz für sämtliche direkte und indirekte Schäden nachzusuchen, die VSY Biotechnology durch unlauteren Wettbewerb und übler Nachrede aufgrund der Pressemitteilung von Carl Zeiss vom 27. März 2017 entstehen sollten. Weiterhin wird VSY Biotechnology Schadenersatz für alle Schäden fordern, die ihm aus der erstinstanzlichen Entscheidung des deutschen Landesgerichts erwachsen, sollte das Oberlandesgericht bzw. der Bundesgerichtshof zugunsten von VSY Biotechnology urteilen. Die VSY Biotechnology hat überdies eine Aufhebung des Zeiss-Patents EP 2 377 493 B1 beim Europäischen Patentamt (EPA) auf Grundlage des Arguments beantragt, dass es dem Zeiss-Patent an Neuartigkeit, bzw. einem erfinderischen Schritt mangelt und dieses daher nicht patentierbar ist.

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