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© Niroworld Dreamstime.com
Markt |

Kartellrecht: EUR 155 Mio. Geldbußen gegen sechs Automobilzulieferer

Die Europäische Kommission hat in einem Kartellvergleichsverfahren sechs Anbieter von Fahrzeugklimatisierungs- und Motorkühlsystemen mit Geldbußen von insgesamt 155 Mio. EUR belegt.

Insgesamt richtet sich der Beschluss an sechs Automobilzulieferer, darunter Behr (Deutschland), Calsonic (Japan), Denso (Japan), Panasonic (Japan), Sanden (Japan) und Valeo (Frankreich). Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission räumten alle sechs Anbieter ihre Kartellbeteiligung an einem oder mehreren von vier Kartellen in Bezug auf die Lieferung von Klimatisierungs- und Motorkühlkomponenten an Automobilhersteller im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ein und stimmten dem Vergleich zu. Die Automobilzulieferer hätten Preise abgesprochen oder Märkte aufgeteilt und sensible Informationen ausgetauscht. „Klimatisierungs- und Kühlkomponenten sind zwar als Produkte nicht zu sehen, dafür aber umso mehr zu spüren. In diesem Fall haben Sie sie möglicherweise auch in Ihrem Portemonnaie gespürt, obwohl die Temperaturregulierung in Ihrem Auto funktioniert. Der heutige Beschluss macht deutlich, dass wir Kartelle auf den europäischen Märkten nicht hinnehmen, ganz gleich, wo und wie sie gebildet werden,“ meint die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Klimatisierungssysteme dienen dazu, die Fahrzeuginsassen vor den Außentemperaturen zu schützen und es ihnen zu ermöglichen, die Innentemperatur zu regulieren. Zu den Klimatisierungskomponenten gehören Einheiten für Heizung, Lüftung und Klimatechnik (HLK), Kompressoren und E-Kompressoren für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Mithilfe von Motorkühlmodulen (Kühlern und Ventilatoren) wird die Abwärme aus dem Motorraum entfernt. Der heutige Beschluss, der Klimatisierungs- und Motorkühlkomponenten (Thermosysteme) betrifft, ist Teil einer Reihe umfangreicher Untersuchungen von Kartellen in der Automobilzulieferindustrie. Die Kommission hat bereits Geldbußen gegen Anbieter von Kfz-Wälzlagern, von Kfz-Kabelbäumen, von Weichschaum, der unter anderem in Autositzen verwendet wird, von Kfz-Standheizungen und von Generatoren und Anlassern verhängt. Weitere laufende Untersuchungen betreffen beispielsweise Sicherheitssysteme für Fahrzeuginsassen. In ihrer Untersuchung stellte die Kommission fest, dass vier getrennte Zuwiderhandlungen vorlagen. Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, welche Unternehmen wie lange an welchen der vier Kartelle beteiligt waren:
Anbieter (Gruppe)GegenstandBeginnEnde
1Behr, Denso, ValeoVerkauf von HLK an die VW-Gruppe, Daimler (Mercedes) und BMW11.11.20052.12.2009
2Denso, Sanden, ValeoVerkauf von Kompressoren an die VW-Gruppe und PAG (Jaguar, Land Rover; Volvo)29.11.200415.10.2009
3Denso, PanasonicVerkauf von E-Kompressoren an Nissan/Renault14.5.200921.10.2009
4Calsonic, DensoVerkauf von HLK, Kühlern und Ventilatoren an Suzuki (Swift, SX4)17.10.200721.7.2009
SandenVerkauf von HLK an Suzuki (Swift, SX4)17.10.200721.7.2009
ValeoVerkauf von HLK an Suzuki (SX4)23.9.200821.7.2009
Gegen die einzelnen Unternehmen wurden folgende Geldbußen verhängt:
Anbieter (Gruppe)Ermäßigung KronzeugenregelungErmäßigung VergleichsmitteilungGeldbuße (EUR)
1Behr30 %10 %62'135'000
Denso100 %10 %0
Valeo40 %10 %18'236'000
2Denso100 %10 %0
Sanden25 %10 %63'220'000
Valeo45 %10 %8'376'000
3Denso40 %10 %322'000
Panasonic100 %10 %0
4Calsonic30 %10 %1'747'000
Denso100 %10 %0
Sanden15 %10 %1'385'000
Valeo50 %10 %154'000
  • Denso wurde die Geldbuße (die insgesamt c.a. 287 Mio. EUR betragen hätte) vollständig erlassen, da das Unternehmen die Kommission über drei der Kartelle unterrichtet hatte.
  • Panasonic wurde die Geldbuße (die insgesamt c.a. 200 000 EUR betragen hätte) vollständig erlassen, da das Unternehmen die Kommission über eines der Kartelle unterrichtet hatte.
  • Die Geldbußen von Behr, Calsonic, Denso, Sanden und Valeo wurden ermäßigt, um ihre Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Untersuchung zu berücksichtigen. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich danach, wann die Unternehmen ihre Zusammenarbeit angeboten haben und inwieweit die von ihnen vorgelegten Beweismittel zum Nachweis der Kartelle beigetragen haben.

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