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ZTE und Huawei wegen AVC-Verletzung verklagt
Mehrere Patentverletzungsklagen gegen die gegen die ZTE Deutschland GmbH und die Huawei Technologies Deutschland GmbH wurden am Landgericht Düsseldorf eingereicht.
Mehrere Patentinhaber aus MPEG LAs AVC-Patentportfoliolizenz beim Landgericht Düsseldorf, Deutschland, Patentverletzungsklagen gegen die ZTE Deutschland GmbH eingereicht wegen der Verletzung von Patenten, die für den in Mobilgeräten und anderen Produkten verwendeten digitalen Videokodierungsstandard AVC/H.264 (MPEG-4 Part 10) essentiell sind.
Für die Huawei Technologies Deutschland GmbH werden die gleichen Gründe hervorgebracht.
Gemäß den Klagen bieten ZTE und Huawei in Deutschland Mobiltelefone, die patentgeschützte AVC-Verfahren nutzen, ohne Lizenzen der jeweiligen Patentinhaber oder eine von MPEG LA angebotene und diese Patente umfassende Portfoliolizenz an. Mit den Klagen werden Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht.