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© tom_schmucker dreamstime.com
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Düsseldorfer Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Mouser

Am 29. September 2016 hat die Nichia Corporation (Nichia) beim Landgericht Düsseldorf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Mouser Electronics Inc. (Mouser) beantragt.

Nichia macht geltend, dass das von der Everlight Electronics Co., Ltd. (Everlight) hergestellte und von Mouser in Deutschland vertriebene weiße LED Produkt "334-15/X1C5-1QSA" Nichias YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) verletzt. Das Landgericht Düsseldorf ist der Argumentation von Nichia gefolgt, dass das vorbenannte Everlight Produkt Anspruch 1 von Nichias YAG Patent verletzt, und hat die einstweilige Verfügung noch am selben Tag erlassen. In Anbetracht der besonderen Dringlichkeit ist die einstweilige Verfügung durch Beschluss, d.h. ohne vorherige Anhörung von Mouser ergangen. Die einstweilige Verfügung wurde Mouser am 7. Oktober 2016 zugestellt. Es handelt sich um eine vorläufige Rechtsschutzmaßnahme, die von Mouser noch mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann.

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