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© shawn hempel dreamstime.com
Markt |

Chinesisches Patentamt gibt dem Antrag von ZTE statt

Der Patentüberprüfungsausschuss des Staatlichen Amts für geistiges Eigentum (Intellectual Property Office) der Volksrepublik China hat dem Antrag von ZTE auf Nichtigerklärung des Patents CN00812876.6, dessen Inhaber Vringo Infrastructure Inc. ist, stattgegeben.

Laut einer heute von ZTE empfangenen Mitteilung stellte der Ausschuss fest, dass das Patent nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit basiert. Vringo kann gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Das Patent CN00812876.6 bezieht sich auf die Verlagerung in einem Kommunikationssystem, und Vringo hat aus den entsprechenden nationalen Patenten der gleichen Patentfamilie (wie z.B. aus den nationalen Teilen des europäischen Patents EP1212919) gegen ZTE in Großbritannien, Deutschland und Brasilien geklagt. ZTE stellt den Rechtsbestand der entsprechenden Patente in diesen Ländern ebenfalls in Frage. „Wir erwarten, dass die Entscheidung des Patentüberprüfungsausschusses in China die Rechtsstreitigkeiten in den anderen Ländern positiv beeinflussen wird”, erklärte Shen Jianfeng, Chief IPR Officer von ZTE. ZTE behält sich das Recht vor, weitere Schritte zu unternehmen, um die Unwirksamkeit der von Vringo in anderen Gerichtsbarkeiten geltend gemachten Patente feststellen zu lassen, heißt es in einer Kurzmeldung.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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