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Markt |

Infineon und Qimonda-Insolvenzverwalter erzielen Teilvergleich

Infineon zahlt 260 Millionen Euro, davon 125 Millionen Euro für den Erwerb der Qimonda-Patente. Der Prozess zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung wird fortgesetzt.

Die Infineon Technologies AG hat sich mit dem Insolvenzverwalter der Qimonda AG außergerichtlich über die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten – mit Ausnahme des anhängigen Gerichtsverfahrens zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung – geeinigt und wird hierfür einen Vergleichsbetrag in Höhe von 135 Millionen Euro bezahlen. Außerdem erwirbt Infineon sämtliche Patente der Qimonda AG für 125 Millionen Euro. Der jetzt getroffene Vergleich beendet die folgenden Gerichtsverfahren und weiteren Streitpunkte zwischen Infineon und dem Qimonda Insolvenzverwalter: a) Die Streitigkeiten über den Fortbestand der Nutzungsrechte an Qimonda-Patenten durch Infineon und ihre Lizenznehmer, b) die in der Anfechtungsklage vor dem Landgericht München durch den Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche sowie c) alle sonstigen Ansprüche des Insolvenzverwalters, solange diese nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung stehen. Der Teilvergleich ist durch die von Infineon bereits gebildeten Rückstellungen abgedeckt. Die Zahlung des Vergleichsbetrags wird aus vorhandener Liquidität bestritten. Der Vollzug der Vergleichsvereinbarung und des Patentkaufs steht unter dem Vorbehalt des Eintritts verschiedener rechtlicher Bedingungen und wird im nächsten Kalenderquartal erwartet. „Wir sind mit diesem Teilvergleich im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Qimonda AG einen großen Schritt weitergekommen. In wesentlichen Aspekten des Verfahrens haben wir nun eine Lösung erreicht und im Interesse der Gläubiger eine erhebliche Mehrung der Masse erzielen können“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé. Nicht beendet ist der Streit vor dem Landgericht München zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung. Wie schon in mehreren Presseinformationen (02.12.2010; 14.02.2012; zuletzt am 15.06.2012) gemeldet, hält Infineon die in diesem Verfahren geltend gemachten Ansprüche für nicht gegeben und bleibt hinsichtlich des Ausgangs dieses Rechtsstreits weiterhin zuversichtlich.

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