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Kontron AG: Einigungsstelle bestätigt Gültigkeit des Sozialplans

Die vom Arbeitsgericht München eingesetzte Einigungsstelle bestätigt hat, dass der Betriebsrat Eching (Kontron AG) nicht für die Verhandlung eines Sozialplanes zuständig ist.

Damit wurde die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den am 5. Dezember 2013 abgeschlossenen Interessenausgleich und Sozialplan heute bestätigt. Das mit dem Gesamtbetriebsrat erzielte Maßnahmenpaket ist somit erneut bekräftigt worden. "Ich freue mich sehr, dass die Einigungsstelle unsere Auffassung zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats uneingeschränkt bestätigt hat. Wir werden nun alle gemeinsam das vereinbarte Maßnahmenpaket konsequent umsetzen. Das umfangreiche Paket aus Mobilitätsleistungen sowie Unterstützungen bei einem Umzug wird es unseren Mitarbeitern fühlbar erleichtern, mit uns an die Standorte Augsburg und Deggendorf zu ziehen“, sagte Rolf Schwirz, Vorstandsvorsitzender der Kontron AG. „Da die Verlagerung bereits in vollem Gange ist, freue ich mich besonders darüber, wie viele Kollegen unserem Angebot zugestimmt haben. Die Verlagerung nach Augsburg und Deggendorf wird planmäßig umgesetzt. Damit schaffen wir die entscheidende Voraussetzung für ein effizientes und nachhaltiges Wachstum für unser Unternehmen.“ Die Kontron AG wird zukünftig an drei Standorten in Deutschland operieren: Sämtliche Bereiche der Standorte Kaufbeuren, Eching, Roding und Ulm werden nach Augsburg und Deggendorf verlagert, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde ein Wechsel angeboten. Der Sozialplan sieht dafür umfangreiche Mobilitätsleistungen sowie Unterstützung bei Umzug vor. Alle vereinbarten Maßnahmen sollen bis Ende November 2014 umgesetzt werden. Der Standort Saarbrücken ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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